Stellung als gemeinnützige Gesellschaft

Die KlangWerk Kulturproduktion gUG (haftungsbeschränkt) wird wesentlich durch Spenden und Förderungen von öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen, privaten Förderern, Vereinen und Stiftungen getragen.

Diese Unterstützung bildet die Grundlage dafür, dass wir unsere Projekte realisieren, kulturelle Angebote schaffen und nachhaltige Strukturen für eine lebendige Kulturarbeit aufbauen können.

Als gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) ist KlangWerk vom Finanzamt Augsburg anerkannt und berechtigt, steuerlich absetzbare Spendenbescheinigungen gemäß §§ 51 ff. AO sowie § 60 AO auszustellen. 

Damit sind alle privaten wie auch institutionellen Förderungen und Spenden rechtlich vollständig abgesichert.


 

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